Was passiert, wenn im Zuge der Grabpflege z.B. der Grabstein beschädigt wird?
Sollten im Rahmen unserer Arbeiten an und um den Grabstein oder der Grabstelle Schäden entstehen, haftet hierfür die entsprechende Versicherung, vorausgesetzt es liegt kein Fremdverschulden vor (z. B. Standsicherheit des Grabmales).