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Welche Familienmitglieder dürfen Entscheidungen treffen, welche das Begräbnis bzw. die letzten Wünsche des Verstorbenen betreffen?

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Wir orientieren uns hier am Sächsischem Bestattungsgesetz, welches der gesetzlichen Erbfolge ähnelt. Je nach dem, was für den einzelnen Sterbefall zutrifft, sind vorrangig Ehepartner, die Kinder und die Eltern zu behandeln.